Nordmähren


III) Militärische Personalunterlagen

(entnommen: Andreas Hanacek, "Kleiner Wegweiser für die Familienforschung im Kreis Sternberg und Umgebung in Nordmähren (Entwurf)")

In Österreich, zu dessen Gebiet Nordmähren bis 1918 gehörte, wurde die allgemeine Wehrpflicht im Jahre 1867 eingeführt. Die Dauer der Wehrpflicht in Friedenszeiten betrug am Anfang vier, dann z.B. im Jahr 1880 drei und schließlich spätestens im Jahr 1882 zwei Jahre. Anschließend hatte der Rekrut noch sieben Reservejahre und zwei Jahre in der Landwehr (Landsturm) zu dienen. Während der Reservezeit hatte er regelmäßig an Reserveübungen teilzunehmen.

Viele Männer aus dem Sternberger Raum (Nordmähren) dienten im KK Infanterieregiment Nr. 54, das in Olmütz stationiert war.

Während der ersten tschechischen Republik betrug die Wehrpflichtdauer ebenfalls zwei Jahre.

Wenn die Dienstzeiten und Einheiten von männlichen Vorfahren bekannt sind, kann man sich an das Österreichische Staatsarchiv / Kriegsarchiv in Wien wenden. Dies gilt allerdings nur für Wehrpflichtige, die bei Errichtung der ersten Tschechischen Republik nicht mehr dienstpflichtig waren. Für diese ist das Militärhistorische Institut in Prag zuständig.

Anfragen ohne Angabe des Truppenteils haben deutlich geringere Aussichten auf Erfolg.

( -> siehe auch Archive)

Die Auszüge der Truppenrollen der österreichischen Armee enthalten um 1880 z.B. Angaben über Körpergröße, ausgeübten Beruf, Schulbildung, Gesundheitszustand und Beurteilungen über die Führung während der Militärdienstzeit.

Zur Existenz von Militärmatriken nach dem Stand vom Jahre 1940 siehe auch bei Blaschka [siehe Literatur VI]


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Stand: 17. Juni 1996

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